Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung
Unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen (§ 14 BGB), nachfolgend „Kunde“ genannt. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingung. Diese sind Bestandteil aller Verträge (auch zukünftig, die der Verkäufer mit seinen Kunden über die von Ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Alle Angebote des Verkäufers sind frei bleibend und unverbindlich. Bestellungen kann der Verkäufer innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen.
2. Der Vertrag kommt nicht bereits mit Eingang der Bestellung, sondern entweder mit deren ausdrücklichen Annahme oder mit der Lieferung der bestellten Ware zustande.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
4. Wir behalten uns an Abbildungen, Zeichnungen, Bilder, Grafiken, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen das Eigentumsrecht und die Urheberrechte vor. Dies gilt auch für schriftliche Unterlagen, die wir als „vertraulich“ bezeichnen. Solche Unterlagen dürfen nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.
§ 3 Preise und Zahlung
1. Unsere Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich der Kosten für Verpackung und Versand.
2. Rechnungsbeträge sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zu bezahlen. Wir liefern ausschließlich gegen Vorauszahlung, PayPal oder gegen Nachnahme.
Eine Anspruch auf Rechnungstellung exisiert nicht.
3. Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verkäufers gegen den Kunden gefährdet wird.
4. Die Aufrechnung und die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
5. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 4 Lieferung und Lieferzeit
1. Lieferungen erfolgen unfrei ab Mittelangeln. Für die Berechnung der Frachtkosten sind allein die von uns im Zeitpunkt des Versands ermittelten Mengen, Gewichte oder Stückzahlen maßgebend.
2. Vom Verkäufer in Aussicht gestellten Lieferfristen und -termine sind unverbindlich.
3. Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbarer Ereignisse verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Lieferfristen oder verschieben sich die Liefertermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
4. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, der Verkäufer erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
5. Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Verkäufers auf Schadenersatz nach Maßgabe des § 7 dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen beschränkt.
Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Liefervertrag nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
§ 5 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Verkäufers, soweit nichts anderes bestimmt ist.
2. Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen des Verkäufers. Als Nachweis einwandfreier Verpackung genügt die unbeanstandete Annahme der Ware durch den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten.
3. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
§ 6 Gewährleistung
1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung.
2. Die gelieferten Waren sind unverzüglich nach Lieferung sorgfältig zu untersuchen. Erkennbare Mängel auch hinsichtlich Menge oder Stückzahl sind innerhalb einer Woche nach Lieferung nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt.
3. Bei Sachmängeln der gelieferten Ware ist der Verkäufer nach seiner Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
4. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Verkäufers, kann der Kunde unter den in § 7 bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz verlangen.
5. Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
6. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
7. Sofern es der Kunde wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
§ 7 Haftung auf Schadenersatz wegen Verschuldens
1. Die Haftung des Verkäufers auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen, mängelfreien Lieferung sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder Dritten oder des Eigentums des Kunden vor erheblichen Schäden bezwecken.
2. Soweit der Verkäufer dem Grunde nach auf Schadenersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsabschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihm bekannt waren oder die er hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.
§ 8 Anwendungstechnische Empfehlungen
1. Unsere anwendungstechnischen Empfehlungen, ganz gleich ob sie mündlich, schriftlich oder im Wege praktischer Anleitung erteilt werden, beruhen auf unseren eigenen Erfahrungen und Versuchen. Sie sind in jeder Hinsicht unverbindlich.
2. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die richtige Anwendung unserer Erzeugnisse. Bei nachweisbarer Einhaltung unserer anwendungstechnischen Empfehlungen beschränkt sich unsere Haftung auf den Wert der von uns gelieferten Ware.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
§ 10 Gesamthaftung
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Kunden ist der Sitz des Verkäufers. Auf das Rechtsverhältnis zwischen Verkäufer und Kunde findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.